E-Prüfzeichen & Tagfahrlicht

Anmerkung: Dieser Text bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland. In anderen Ländern kann die Rechtslage abweichen.

Viele Leute glauben, dass sie nach dem Kauf eines Autozubehörteiles mit einer E-Nummer sich keine weiteren Gedanken über die Zulässigkeits des Zubehörteils machen brauchen.

Dem ist leider nicht so. Gerade in letzter Zeit tauchen vermehrt Zubehörteile (besonders im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung) auf, deren E-Prüfzeichen gefälscht sind oder nicht mehr die gleichen Eigenschaften wie zum Zeitpunkt des Testes aufweisen. Ebay ist hier leider eine oft genannte Quelle solcher fragwürdiger Zubehörteile - so oft wie dort Händler neu auftauchen und wieder verschwinden: kein Wunder.

Normalerweise braucht man für E-geprüfte Teile keine Betriebserlaubnis (EG-BE / ABE) oder Tüv-Gutachten mitzuführen. Daher sind meist auch gar keine Unterlagen bei dem gekauften Teil dabei.
Trotzdem ist es sinnvoll, nach dem Kauf erst einmal die Genehmigungsnummer, die das Teil in der Nähe der E-Nummer trägt, auf Echtheit zu überprüfen. Dies kann man durch eine Anfrage beim KBA oder der Landesprüfungsanstalt oder beim Tüv herausfinden - die haben entsprechende Verzeichnisse.
Darüber hinaus muss die E-Nummer so wie rechts abgebildet entweder in einem Kreis oder Rechteck aufgedruckt sein (die Ziffer benennt das Land, in dem geprüft wurde). Es ist auch zwingend notwendig, dass zusätzlich die mehrstellige Genehmigungsnummer in direkter Nähe zur E-Nummer auf dem Teil zu finden ist!
Oft schicken seriöse Händler oder Hersteller auf Nachfrage gerne eine Prüfbescheinigung oder Gutachten mit, sofern ihr Produkt "nichts zu verstecken" hat. Diese kann man sich dann für alle Fälle ins Handschuhfach legen.

Bei fraglichen Zubehörteilen wird es bei Polizei und TÜV mittlerweile anscheinend so gehandhabt, dass sie bei verdächtigen Teilen ein Gutachten oder eine Prüfbescheinigung verlangen. Dieses muss man sich dann irgendwie besorgen (bei Händler oder Hersteller) - ansonsten hat man ein Problem. (u.U. Punkte, Ordnungsgeld, Erlöschen der Betriebserlaubnis, usw.)

Besonders bei den Tagfahrlichtern kommen mir einige Produkte persönlich etwas suspekt vor. Da werden normale LED-Leisten, die oft nicht einmal in einem richtig wasserdichtem Gehäuse verbaut sind, mit angeblicher legaler E-Nummer verkauft. Meist ist nicht einmal spezielles Montagematerial dabei. Doch gerade das richtige Anschließen ist wichtig, da genau vorgeschrieben. Die Tagfahrlichter müssen nämlich bei eingeschaltetem Stand- oder Fahrlicht automatisch ausgehen! Gleichzeitiger Betrieb mit Stand- oder Fahrlicht darf nicht möglich sein.
Dass außerdem oft je nach Lieferung bzw. Charge unterschiedlich helle LEDs verbaut sind, bestätigt den Eindruck solcher Produkte nur. Vor solchem Billigkram kann ich nur ausdrücklich warnen!

Laut diesem Wikipedia Eintrag müssen Tagfahrleuchten folgende Dinge nach der StVZO erfüllen:

Bezüglich der Montage:

  • Montageort: an der Fahrzeugfront
  • Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
  • Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
  • Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
  • Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Darüber hinaus müssen spezielle Tagfahrleuchten der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen.
Bereits bei Nichteinhaltung eines der aufgeführten Punkte kann es zu Problemen mit der Polizei bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

 
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